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   BGH, 24.10.1995 - KZR 3/95   

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https://dejure.org/1995,1383
BGH, 24.10.1995 - KZR 3/95 (https://dejure.org/1995,1383)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1995 - KZR 3/95 (https://dejure.org/1995,1383)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1995 - KZR 3/95 (https://dejure.org/1995,1383)
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Jutefilz

Verletzung eines Kundenschutzabkommens, § 252 BGB, Abgrenzung zum rechtmäßigen Alternativverhalten

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kundenschutzabkommen - Entgangener Gewinn - Beweislast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 252
    "Jutefilze"; Schadensersatz wegen Verletzung eines Kundenschutzabkommens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 311
  • MDR 1996, 458
  • GRUR 1996, 919
  • WM 1996, 217
  • BB 1996, 75
  • DB 1996, 880
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.10.1985 - IX ZR 91/84

    Ausstellung einer Fälligkeitsbestätigung durch den Notar; Haftung des Notars

    Auszug aus BGH, 24.10.1995 - KZR 3/95
    Der Einwand muß sich also auf eine andere Verhaltensweise beziehen, die nicht nur im Unterlassen des geschuldeten Tuns besteht; es geht nicht nur um das Hinwegdenken der pflichtwidrigen Handlung, sondern um das Hinzudenken weiterer Umstände (BGHZ 96, 157, 172).
  • BGH, 03.11.1981 - KZR 33/80

    Vereinbarkeit eines vertraglichen Wettbewerbsverbots mit den Vorschriften des

    Auszug aus BGH, 24.10.1995 - KZR 3/95
    Da das neue Vorbringen der Beklagten zu § 1 GWB möglicherweise eine kartellrechtliche Beurteilung erfordert, macht der Senat von der Möglichkeit Gebrauch, die Sache an den Kartellsenat des Berufungsgerichts zurückzuverweisen (vgl. BGHZ 36, 105, 113; Urt. v. 3. November 1981 - KZR 33/80, WuW/E 1898, 1900 - Holzpaneele; Urt. v. 27. Mai 1986 - KZR 32/84, WuW/E 2285, 2288 - Spielkarten).
  • BGH, 27.05.1986 - KZR 32/84

    Zulässigkeit von Produktions-, Bezugs- und Vertriebsbindungen

    Auszug aus BGH, 24.10.1995 - KZR 3/95
    Da das neue Vorbringen der Beklagten zu § 1 GWB möglicherweise eine kartellrechtliche Beurteilung erfordert, macht der Senat von der Möglichkeit Gebrauch, die Sache an den Kartellsenat des Berufungsgerichts zurückzuverweisen (vgl. BGHZ 36, 105, 113; Urt. v. 3. November 1981 - KZR 33/80, WuW/E 1898, 1900 - Holzpaneele; Urt. v. 27. Mai 1986 - KZR 32/84, WuW/E 2285, 2288 - Spielkarten).
  • BGH, 26.10.1961 - KZR 3/61

    Vereinsstrafen gegen Werbemaßnahmen

    Auszug aus BGH, 24.10.1995 - KZR 3/95
    Da das neue Vorbringen der Beklagten zu § 1 GWB möglicherweise eine kartellrechtliche Beurteilung erfordert, macht der Senat von der Möglichkeit Gebrauch, die Sache an den Kartellsenat des Berufungsgerichts zurückzuverweisen (vgl. BGHZ 36, 105, 113; Urt. v. 3. November 1981 - KZR 33/80, WuW/E 1898, 1900 - Holzpaneele; Urt. v. 27. Mai 1986 - KZR 32/84, WuW/E 2285, 2288 - Spielkarten).
  • BGH, 09.11.1967 - KZR 10/65

    Verstoß gegen das Gebot der Prozesswirtschaftlichkeit durch Einlegung einer

    Auszug aus BGH, 24.10.1995 - KZR 3/95
    Die Revision verkennt nicht, daß auch Erklärungen in einem Schriftwechsel dem Schriftformerfordernis des § 34 GWB genügen können (vgl. Sen.Urt. v. 9. November 1967 - KZR 10/65, WuW/E 900, 904 - Getränkebezug), meint aber, der Zusatz im Schreiben der Beklagten zu 1 stelle eine Modifizierung im Sinne von § 150 Abs. 2 BGB dar, so daß es an einem schriftlich niedergelegten Vertragsschluß fehle.
  • BGH, 24.02.1975 - KZR 5/74

    Schadensersatz wegen Verletzung einer Kundenschutzklausel - Verstoß gegen

    Auszug aus BGH, 24.10.1995 - KZR 3/95
    Die Beurteilung der Frage, ob eine Vereinbarung zu einem gemeinsamen Zweck im Sinne von § 1 GWB geschlossen ist, erfordert eine Gesamtwürdigung des Vertrages unter Berücksichtigung der mit dem Vertrag verfolgten wirtschaftlichen Ziele, der Umstände, die zu dem Vertragsschluß geführt haben, und der Entwicklung der Beziehungen zwischen den Vertragsparteien (Sen.Urt. v. 24. Februar 1975 - KZR 5/74, WuW/E 1353, 1354 - Schnittblumentransport).
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 63/11

    Arzthaftung: Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der Pflichtverletzung

    Ein solcher Einwand setzt die Feststellung voraus, dass das vom Schädiger zu verantwortende Verhalten für den Schaden kausal geworden ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1995 - KZR 3/95, NJW 1996, 311, 312; Urteil vom 17. Oktober 2002 - IX ZR 3/01 aaO; Larenz, Schuldrecht Bd. I, 14. Aufl., S. 527; Staudinger/Schiemann (2005) BGB, § 249 Rn. 102, 107).

    Danach erst betrifft er die unter Umständen auftretende Frage, ob die auf der Pflichtverletzung beruhenden Folgen dem Schädiger billigerweise auch zugerechnet werden können (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1992 - IX ZR 256/91, NJW 1992, 2694, 2695; vom 24. Oktober 1995 - KZR 3/95, aaO und vom 17. Oktober 2002 - IX ZR 3/01 aaO).

  • BGH, 17.10.2002 - IX ZR 3/01

    Schadensersatzansprüche gegen den Zwangsverwalter wegen eines Brandschadens;

    Er betrifft die erst danach auftretende Frage, ob diese auf die Pflichtverletzung ursächlich zurückzuführenden Folgen dem Schädiger billigerweise zugerechnet werden können (vgl. BGHZ 96, 157, 172; BGH, Urt. v. 2. Juli 1992 - IX ZR 256/91, NJW 1992, 2694, 2695; v. 24. Oktober 1995 - KZR 3/95, NJW 1996, 311, 312).
  • BGH, 14.01.1997 - KZR 41/95

    "Druckgußteile"; Wirksamkeit von Ausschließlichkeitsbindungen; Begriff des

    Die Urteilsgründe müssen aber erkennen lassen, daß das Berufungsgericht eine Gesamtwürdigung des Vertrages unter Berücksichtigung der mit dem Vertrag verfolgten wirtschaftlichen Ziele, der Umstände, die zum Vertragsschluß geführt haben, und der Entwicklung der Beziehungen zwischen den Parteien vorgenommen hat (BGH, Urt. v. 24.10.1995 - KZR 3/95, WuW/E 3017, 3019 - Jutefilze).
  • LG München I, 22.02.2011 - 33 O 9550/07

    Deliktshaftung der Bank: Materielle Rechtskraft des Feststellungsurteils über

    Er betrifft die erst danach auftretende Frage, ob diese auf die Pflichtverletzung ursächlich zurückzuführenden Folgen dem Schädiger bei wertender Betrachtung billigerweise zugerechnet werden können (BGH NJW 1986, 576; BGH NJW 1996, 311 - Jutefilze; BGH, Urteil vom 17.10.2002, Az.: IX ZR 3/01 - zitiert nach juris; MüKo/Oetker, BGB, 5. Auflage, § 249 Rdnr. 211 ff.; Staudinger/Schiemann, BGB, Neubearbeitung 2005, § 249 Rdnr. 102; Staudinger/Wurm, BGB, Neubearbeitung 2007, § 839 Rdnr. 231).

    147 b) Anders als in den vom BGH entschiedenen Fällen BGH, Urteil vom 17.10.2002, Az.: IX ZR 3/01 und BGH, Urteil vom 18.12.2007, Az.: VI ZR 231/06 - beide zitiert nach juris - und BGH NZG 2010, 114 handelt es sich bei dem Vorbringen der Beklagten zu 1) und 2), der Print-Kredit hätte auch ordentlich oder außerordentlich wegen des Kursverfalls gekündigt werden können und müssen, weswegen es ohnehin zur Verwertung des S-Pakets gekommen wäre, nicht um ein Bestreiten des Ursachenzusammenhangs zwischen Pflichtverletzung und Schaden, sondern um den Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens, da es nicht um die Frage geht, ob die streitgegenständlichen Äußerungen des Beklagten zu 2) hinweggedacht werden könnten, ohne dass der Schaden entfiele, sondern um das Hinzudenken weiterer Umstände im Sinne alternativer Handlungsstränge (vgl. zur Abgrenzung BGH NJW 1996, 311 - Jutefilze).

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 220/95

    Haftungsausfüllende Kausalität im Rahmen der Haftung eines Notars

    Damit macht der Schädiger geltend, denselben Schaden, den er pflichtwidrig verursacht hat, hätte er durch Erfüllung einer anderen, von der verletzten Amtspflicht verschiedenen, selbständigen Pflicht rechtmäßig herbeiführen können; tatsächlich hat der Schädiger dies aber unterlassen (BGH, Urt. v. 16. Juni 1988 - IX ZR 69/87, WM 1988, 1454, 1456; v. 2. Juli 1992 - IX ZR 256/91, NJW 1992, 2694, 2695; v. 24. Oktober 1995 - KZR 3/95, WM 1996, 217, 219; vgl. BGHZ 96, 157, 170 ff).
  • BGH, 14.01.1997 - KZR 36/95

    "Kölsch-Vertrag"; Anforderungen an die Schriftform

    Das Gesetz verzichtet jedoch mit Rücksicht auf die Gegebenheiten des kaufmännischen Verkehrs ausdrücklich auf dieses Erfordernis, soweit es - zum einen - für das kartellrechtliche Schriftformerfordernis § 126 Abs. 2 BGB nicht für anwendbar erklärt (§ 34 Satz 4 GWB) und damit den Vertragsschluß im Korrespondenzwege gestattet (Angebot und Annahme in verschiedenen jeweils von einer Vertragspartei unterzeichneten Urkunden; vgl. BGH, Urt. v. 9.11.1967 - KZR 10/65, WuW/E 900, 904 f. - Getränkebezug; Urt. v. 24.10.1995 - KZR 3/95, WuW/E 3017, 3018 - Jutefilze) und soweit es - zum zweiten - in stärkerem Maße als im Rahmen des § 126 BGB Bezugnahmen zuläßt (§ 34 Satz 3 GWB).
  • BGH, 24.04.1997 - VII ZR 106/95

    Pflicht des Auftraggebers zur Bekanntgabe wesentlicher Änderungen der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Berufung auf rechtmäßiges Alternativverhalten, der Einwand also des Schädigers, der Schaden wäre auch bei rechtmäßigem Verhalten entstanden, bei der Frage der Zurechnung eines Schadenserfolges beachtlich sein (vgl. z.B. Urteile vom 24. Oktober 1995 - KZR 3/95 = WM 1996, 217 und vom 25. November 1992 - VIII ZR 170/91 = BGHZ 120, 281 [BGH 25.11.1992 - VIII ZR 170/91]).
  • OLG München, 10.10.2002 - U (K) 1651/02

    Schadensersatzanspruch wegen des Nichtzustandekommens eines Vertrags;

    Ein solcher Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens liegt dann vor, wenn der Schädiger geltend macht, er habe sich zwar pflichtwidrig verhalten und durch dieses Verhalten einen anderen geschädigt, denselben Schaden hätte er aber in anderer, und zwar rechtmäßiger Weise herbeiführen können ( BGH NJW 1996, 311, 312 ? Jutefilze).
  • OLG Brandenburg, 05.05.2011 - 5 U 182/09

    Klage auf Feststellung der Ersatzpflicht für einen künftigen Schaden aufgrund

    Die Beklagte wendet sich nicht nur dagegen, dass ihr ein eingetretener Schaden nicht zurechenbar ist, weil er bei pflichtgemäßem Verhalten ohnehin eingetreten wäre, sondern will - wie sie in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat nochmals klargestellt hat - infolgedessen bereits die Kausalität zwischen der Verletzung der Aufklärungspflicht und dem Schadenseintritt bestreiten (vgl. BGH NJW 1996, 311, 312; Staudinger/Schiemann, BGB, 2005, Vorbem. Zu §§ 249 ff. Rn. 93).
  • OLG Schleswig, 31.03.2011 - 11 U 43/09

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Übernahme eines Treuhandauftrags

    Der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens besteht darin, dass der von dem Schädiger verursachte Schaden ebenfalls eingetreten wäre, wenn der Schädiger eine von der verletzten Pflicht verschiedene, selbständige andere Vertragspflicht ordnungsgemäß erfüllt hätte (BGH NJW 1986, 576 [579]; 1986, 246 [247]; NJW-RR 1988, 1367 [1368]; NJW 1992, 2694 [2695]; 1996, 311 [312]; NJW-RR 1997, 562 [563 f.]; NJW 2003, 295 [296]).
  • OLG Jena, 31.03.2010 - 7 U 593/09

    Schäden am Nachbargrundstück: Bauunternehmer haftet!

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